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BFSG 2025: Was Unternehmen jetzt tun sollten

Seit Juni 2025 gelten neue Pflichten zur digitalen Barrierefreiheit. Wir erklären, wer betroffen ist und mit welchen Schritten Sie sinnvoll starten.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen von der Kür zur Pflicht geworden. Das Gesetz setzt europäische Vorgaben in nationales Recht um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Wer bislang gehofft hat, das Thema aussitzen zu können, sollte sich jetzt damit befassen – nicht aus Angst, sondern weil barrierefreie Angebote schlicht mehr Menschen erreichen.

Worum es beim BFSG geht

Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Angebote von möglichst allen Menschen genutzt werden können – auch von Personen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen. Konkret heißt das etwa: Inhalte lassen sich per Tastatur bedienen, Texte sind ausreichend kontrastreich, Bilder haben beschreibende Alternativtexte und Formulare sind klar aufgebaut. Das Gesetz orientiert sich an anerkannten technischen Standards, die diese Anforderungen im Detail beschreiben.

Wer betroffen ist

Nicht jedes Unternehmen fällt automatisch unter das BFSG. Betroffen sind vor allem Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft. Für die Praxis besonders relevant:
  • Onlineshops und andere Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern.
  • Dienstleistungen wie Bankgeschäfte, Personenverkehr oder Telekommunikation in ihrer digitalen Form.
  • Bestimmte Produkte wie Computer, Smartphones oder Selbstbedienungsterminals.
Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie ausschließlich Dienstleistungen anbieten. Ob diese Ausnahme in Ihrem konkreten Fall greift, ist im Einzelfall zu prüfen. Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung – bei Unsicherheit sollten Sie fachkundigen Rat einholen.

Diese Schritte sind jetzt sinnvoll

Barrierefreiheit lässt sich nicht über Nacht herstellen, aber Schritt für Schritt gut umsetzen. Ein bewährtes Vorgehen sieht so aus:
  • Betroffenheit klären: Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang das Gesetz für Ihr Angebot gilt.
  • Bestand prüfen: Lassen Sie Ihre Website oder Ihren Shop auf typische Barrieren untersuchen – von Kontrasten über Tastaturbedienung bis zu Formularen.
  • Prioritäten setzen: Beheben Sie zuerst die Hürden, die viele Nutzer betreffen oder zentrale Abläufe wie den Kauf blockieren.
  • Nachhaltig verankern: Sorgen Sie dafür, dass auch künftige Inhalte barrierefrei entstehen, statt jedes Mal nachzubessern.

Barrierefreiheit als Chance

Es lohnt sich, das Thema nicht nur als Pflicht zu sehen. Barrierefreie Websites sind meist übersichtlicher aufgebaut, laden zuverlässiger und werden von Suchmaschinen besser verstanden. Klare Strukturen, verständliche Sprache und saubere Technik nützen allen Besuchern, nicht nur Menschen mit Einschränkungen. Wer Barrierefreiheit ernst nimmt, verbessert damit häufig die gesamte Nutzererfahrung – und erschließt sich eine Zielgruppe, die andere Anbieter unbeabsichtigt ausschließen.

Wie wir vorgehen

Wir betrachten Barrierefreiheit als Teil einer soliden technischen Grundlage, nicht als nachträgliches Anhängsel. Am Anfang steht eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wo steht Ihr Auftritt heute, welche Anforderungen sind relevant, welche Maßnahmen bringen den größten Nutzen im Verhältnis zum Aufwand? Auf dieser Basis entsteht ein realistischer Fahrplan, der zu Ihrem Budget passt. So vermeiden Sie sowohl übereilten Aktionismus als auch das Risiko, wichtige Fristen und Pflichten zu übersehen.
Wichtig bleibt: Die Einschätzung Ihrer rechtlichen Pflichten ist Sache einer fachkundigen Rechtsberatung. Wir unterstützen Sie auf der technischen und gestalterischen Seite und sorgen dafür, dass Ihr digitaler Auftritt die Anforderungen praktisch erfüllt.
Sie sind unsicher, ob und wie das BFSG Sie betrifft? In einem unverbindlichen Erstgespräch verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick und zeigen Ihnen konkrete nächste Schritte.

Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen.